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Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe

Zielgruppe dieser Unterstützung zur Erziehung sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die von uns durch sozialpädagogische Hilfemaßnahmen in ihrem individuellen Reifeprozess unterstützt werden.

Je nach Alter des Kindes oder des Jugendlichen werden die Eltern und weitere wichtige Personen in die Arbeit miteinbezogen.

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Das Angebot des §30 SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit

  • Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten

  • Beziehungsproblemen innerhalb der Familie

  • Schul- oder Ausbildungsproblemen

  • Problemen bei der sozialen Integration und Kontaktstörungen

  • mit dem Ziel der Verselbstständigung und Loslösung aus dem Elternhaus

  • mit dem Wunsch in den elterlichen Haushalt zurückzukehren

Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe@2
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