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Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang nutzt der Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und einem Elternteil oder einem anderen Verwandten des Kindes.
In Familienkonstellationen, in denen sich die Eltern nicht über die Ausübung ihrer Personensorge einig werden können, kann der Begleitete Umgang sinnvoll eingesetzt werden, häufig auch zum Schutz der Kinder vor negativen Einflüssen und Verhaltensweisen.
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Der Begleitete Umgang kann vom Umgangssuchenden beim Jugendamt beantragt werden und wird von einer neutralen, psychologisch geschulten Fachkraft durchgeführt.
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