
Familiäre Hilfen in Form von:
• § 35 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung stellt sich als eine flexible Hilfe zur Erziehung für junge Menschen dar, die aufgrund besonderer Problemlagen eine längerfristige und besonders intensive Betreuung zur Bewältigung ihrer meist krisenhaften Lebenssituation benötigen.
Sie baut auf den Stärken und sozialen Ressourcen des jungen Menschen auf. Längerfristige Ziele sind die soziale Integration und die eigenverantwortliche Lebensführung des jungen Menschen.
• § 30 SGB VIII
Erziehungsbeistandschaft
Zielgruppe dieser Unterstützung zur Erziehung sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die von uns durch sozialpädagogische Hilfemaßnahmen in ihrem individuellen Reifeprozess unterstützt werden. Hierbei werden die Eltern und weitere wichtige Personen systemisch in die Arbeit miteinbezogen.
• § 18 SGB VIII
Begleiteter Umgang
Der begleitete Umgang nutzt der Förderung des Kontaktes zwischen einem Kind und eines nicht mit ihm zusammenlebenden wichtigen Menschen wie z. B. ein Elternteil, Geschwister oder Großeltern.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll bei hohem Konfliktpotential derFamilienmitglieder, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstkontakt zwischen Kind und einem Elternteil und starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines Beteiligten.
Während dieses Umganges unterstützt unser/e Mitarbeiter/in die Anbahnung und Entwicklung positiver förderlicher Kontakte zwischen dem Kind und dem Familienmitglied.


P. 12 Jahre >
„Mama und Papa streiten sich jetzt nicht mehr so doll und wir können auch mal alle zusammen sprechen.”
10625 Berlin
Fax: 030/31800112